Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Auftragsübernahme, Arbeitsplan und Ablaufplanung,
- 6.
Betriebswirtschaftliches Handeln,
- 7.
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 8.
Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und Räumen von Unfallstellen, sonstige Verkehrssicherung,
- 9.
Auswählen, Prüfen und Lagern von Baumaterialien,
- 10.
Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
- 11.
Aufgaben der Straßenbaulastträger, Anwenden der rechtlichen Bestimmungen,
- 12.
Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken,
- 13.
Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen,
- 14.
Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 15.
Anlegen und Pflegen von Grünflächen,
- 16.
Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme,
- 17.
Durchführen des Winterdienstes,
- 18.
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen,
- 19.
Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung.