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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 37
Parlamentarische Berichte
Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen der in § 36 bezeichneten Körperschaften oder ihrer Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei.
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