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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchwirtschaftlichen Laboranten und zur Milchwirtschaftlichen Laborantin* (Milchwirtschaftliche-Laboranten-Ausbildungsverordnung - MilchLAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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