(1) Der Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste wird staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes und der gewerblichen Wirtschaft.
(2) Es kann zwischen den Fachrichtungen
- 1.
Archiv,
- 2.
Bibliothek,
- 3.
Information und Dokumentation,
- 4.
Bildagentur,
- 5.
Medizinische Dokumentation
gewählt werden.