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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern 1 (Intelligente Verkehrssysteme Gesetz - IVSG)
§ 9
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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