- 1.
die CE-Kennzeichnung nicht oder nicht unter Einhaltung der Vorgaben des § 19 Absatz 1 bis 4 angebracht wurde,
- 2.
die Kennnummer der notifizierten Stelle im Fall des Konformitätsbewertungsverfahrens nach Anhang IV der Richtlinie 2014/53/EU nicht oder unter Nichteinhaltung der Vorgaben des § 19 Absatz 5 angebracht wurde,
- 3.
die EU-Konformitätserklärung nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgestellt wurde,
- 4.
die technischen Unterlagen nicht verfügbar oder nicht vollständig sind,
- 5.
das Piktogramm nach § 4a Absatz 2 oder das Etikett gemäß § 20 Absatz 6 nicht ordnungsgemäß erstellt wurde,
- 6.
das Etikett gemäß § 20 Absatz 6 nicht beigelegt wurde,
- 7.
das Piktogramm oder das Etikett nicht gemäß § 4a Absatz 2 beziehungsweise § 20 Absatz 6 angebracht oder abgebildet wurde,
- 8.
die Angaben des Herstellers nach § 10 Absatz 1 und 2 oder des Einführers nach § 13 Absatz 1 fehlen oder falsch oder unvollständig sind,
- 9.
die in § 20 Absatz 1, 3 und 5 genannten Informationen, die in § 20 Absatz 2 genannten Informationen über die EU-Konformitätserklärung oder die in § 20 Absatz 4 genannten Informationen über Nutzungsbeschränkungen der Funkanlage nicht beiliegen,
- 10.
die Anforderungen des § 16 an die Identifizierung der Wirtschaftsakteure nicht erfüllt werden,
- 11.
die Anforderungen des § 4a Absatz 1 an die Möglichkeit für Verbraucher und andere Endnutzer, bestimmte Kategorien oder Klassen von Funkanlagen ohne Ladenetzteile zu erwerben, nicht erfüllt werden,
- 12.
die Anforderungen des § 6 an die Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien nicht erfüllt sind oder
- 13.
eine andere formale Verpflichtung nach den §§ 9, 10, 12 oder 13 nicht erfüllt ist.