Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV) § 6(weggefallen)
Fußnote
(+++ § 6 in der vor dem 30.3.2018 geltenden Fassung: Zur weiteren Anwendung vgl. § 35 Abs. 2 +++)