Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung - BwHFV) § 31Verwaltungsvorschriften
Die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieser Verordnung erlässt das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle.