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Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes

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Erster Abschnitt
 Volksentscheid
  § 1 Gegenstand des Volksentscheides
  § 2 Abstimmungsgebiet
  § 3 Bestimmung des Abstimmungstages
  § 4 Stimmrecht
  § 5 Ausübung des Stimmrechts
  § 6 Abstimmungsorgane
  § 7 Anwendung von Vorschriften des Bundeswahlgesetzes
  § 8 Abstimmungszeit
  § 9 Abstimmungsgeheimnis
  § 10 Stimmabgabe
  § 11 Abstimmungsergebnis
  § 12 Ungültige Stimmen
  § 13 Entscheidung des Abstimmungsvorstandes
  § 14 Feststellung des Abstimmungsergebnisses und des Ergebnisses des Volksentscheides
  § 15 Nachabstimmung
  § 16 Wiederholung der Abstimmung
  § 17 Veröffentlichung des Abstimmungsergebnisses
Zweiter Abschnitt
 Volksbegehren
  § 18 Gegenstand des Volksbegehrens
  § 19 Zulassungsantrag
  § 20 Inhalt des Zulassungsantrags
  § 21 Unzulässige Anträge
  § 22 Reihenfolge mehrerer Anträge
  § 23 Vertrauensmänner
  § 24 Entscheidung über den Zulassungsantrag
  § 25 Veröffentlichung des zugelassenen Antrags
  § 26 Änderung, Zurücknahme des Zulassungsantrags
  § 27 Eintragungsberechtigung
  § 28 Ausübung des Eintragungsrechts
  § 29 Eintragungsschein
  § 30 Einspruch gegen die Versagung des Eintragungsscheines und Beschwerde
  § 31 Eintragungsorgane
  § 32 Tätigkeit der Eintragungsausschüsse
  § 33 Auslegung der Eintragungslisten
  § 34 Inhalt der Eintragung
  § 35 Ungültige Eintragungen
  § 36 Feststellung und Prüfung des Eintragungsergebnisses
  § 37 Veröffentlichung des Eintragungsergebnisses
Dritter Abschnitt
 Volksbefragung
  § 38 Gegenstand der Volksbefragung
  § 39 Geltung von Vorschriften des Ersten Abschnitts
Vierter Abschnitt
 Schlußbestimmungen
  § 40 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
  § 41 Kosten des Volksentscheides, des Eintragungsverfahrens und der Volksbefragung
  § 42 Inkrafttreten